Allgemeine Geschäftsbedingungen der Squashaddict Academy
Stand: 11. September 2026
1. Anbieterin und Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Dienstleistungen der Squashaddict Academy, Inhaber David Gloor («Squashaddict»), insbesondere für Privat- und Gruppentrainings, Abonnemente, Juniorentrainings, Saisonangebote, Kurse, Camps, Workshops, Turnierbetreuung und Veranstaltungen.
2. Die vollständige Geschäfts- und Kontaktadresse ist im Impressum der Website aufgeführt. Das Impressum bildet keinen Bestandteil dieser AGB.
3. Für Warenverkäufe über Racketaddict oder andere Shops gelten separate Bedingungen.
4. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn Squashaddict sie in Textform bestätigt hat. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
5. Mit einer Buchung oder Anmeldung bestätigt die buchende Person, diese AGB vor Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Bei Minderjährigen erfolgt die Buchung oder Zustimmung durch eine erziehungsberechtigte Person.
2. Vertragsabschluss und Buchungen
1. Angaben auf der Website, in sozialen Medien oder in Werbemitteln sind grundsätzlich unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Squashaddict eine Buchung oder Anmeldung in Textform bestätigt, eine Rechnung ausstellt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
2. Buchungen können insbesondere über die Website, ein Buchungssystem, per E-Mail, WhatsApp, telefonisch oder persönlich erfolgen.
3. Die buchende Person ist dafür verantwortlich, vollständige und richtige Angaben zu machen und Änderungen der Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
4. Eine Anmeldung zu einem Kurs, Saisonangebot, Camp oder Event ist nach Bestätigung verbindlich. Die blosse Nichtteilnahme oder Nichtbenutzung entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
5. Squashaddict kann Anmeldungen aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei ausgeschöpfter Kapazität, offenen Forderungen, fehlender sportlicher Eignung für ein bestimmtes Niveau oder wenn ein sicherer und geordneter Betrieb nicht gewährleistet werden kann.
3. Preise, Courtkosten und Zahlung
1. Es gelten die bei Vertragsabschluss ausgewiesenen oder individuell bestätigten Preise in Schweizer Franken (CHF). Soweit nicht anders angegeben, sind Trainerleistung, Court und übliches Trainingsmaterial im Preis enthalten.
2. Kosten für Anreise, persönliche Ausrüstung, Turniergebühren, Verpflegung, Unterkunft oder besondere Zusatzleistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.
3. Rechnungen sind innert der darauf angegebenen Frist zu bezahlen. Fehlt eine Frist, beträgt sie 10 Tage ab Rechnungsdatum.
4. Bei Zahlungsverzug kann Squashaddict nach einer Zahlungserinnerung eine angemessene Mahngebühr von CHF 10 pro Mahnung sowie gesetzlich geschuldete Verzugszinsen und notwendige Inkasso- oder Betreibungskosten verlangen. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben vorbehalten.
5. Bei offenen, fälligen Forderungen darf Squashaddict weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Die Zahlungspflicht für verbindlich reservierte Plätze bleibt bestehen.
6. Preisänderungen gelten nur für zukünftige Buchungen oder neue Vertragsperioden. Bei unbefristet gültigen Abonnementguthaben kann eine spätere Preiserhöhung dazu führen, dass für eine neu gebuchte Leistung die Differenz zum aktuellen Preis zu bezahlen ist. Bereits verbindlich bestätigte Termine bleiben davon unberührt.
4. Privatlektionen und individuell vereinbarte Termine
1. Ein Termin ist verbindlich, sobald er von Squashaddict oder der eingesetzten Trainerperson bestätigt wurde.
2. Absagen oder Verschiebungen müssen Squashaddict beziehungsweise der zuständigen Trainerperson in Textform mitgeteilt werden. Entscheidend ist der nachweisbare Eingang der Mitteilung.
3. Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenlos abgesagt oder verschoben werden. Ein dafür eingesetztes Abonnementguthaben wird nicht abgezogen.
4. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen wird die gebuchte Leistung vollständig verrechnet beziehungsweise vom Abonnement abgezogen. Dies gilt auch bei Verspätung oder wenn der Termin wegen einer persönlichen Verhinderung nur teilweise genutzt werden kann.
5. Ausnahme bei Krankheit oder Unfall: Wird Squashaddict spätestens innert fünf Kalendertagen nach dem Termin ein Arztzeugnis oder ein vergleichbarer nachvollziehbarer Nachweis eingereicht, wird die ausgefallene Leistung nicht verrechnet beziehungsweise dem Abonnement wieder gutgeschrieben. Squashaddict darf bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder begründeten Zweifeln einen Nachweis verlangen. Andere Notfälle können freiwillig und ohne Anspruch auf künftige Kulanz gleichbehandelt werden.
6. Erscheint eine teilnehmende Person verspätet, endet die Lektion grundsätzlich zur vereinbarten Zeit. Eine Verlängerung oder Preisreduktion besteht nicht.
7. Kann Squashaddict oder die Trainerperson einen Termin nicht durchführen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten oder das Guthaben wieder gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise-, Betreuungs- oder Erwerbsausfallkosten, bestehen im gesetzlich zulässigen Umfang nicht.
5. Abonnemente für Privatlektionen
1. Abonnemente werden im Voraus bezahlt, sind persönlich und grundsätzlich nicht übertragbar. Eine Übertragung kann Squashaddict im Einzelfall in Textform bewilligen.
2. Bezahlte Abonnementguthaben verfallen nicht. Dies begründet jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Trainingszeiten, Standorte, Trainerpersonen oder eine unveränderte Preisstruktur.
3. Die Einlösung erfolgt nach Verfügbarkeit und vorgängiger Terminbestätigung. Squashaddict kann angemessene Vorlaufzeiten verlangen.
4. Kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine werden gemäss Ziffer 4 vom Abonnement abgezogen.
5. Eine Barauszahlung oder Rückerstattung nicht verwendeter Guthaben ist ausgeschlossen, ausser wenn Squashaddict die vereinbarten Leistungen dauerhaft nicht mehr anbieten kann oder zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
6. Gruppentrainings, Kurse und feste Trainingsplätze
1. Mit der Anmeldung wird ein Platz für die angegebene Dauer verbindlich reserviert. Der Preis ist unabhängig davon geschuldet, wie viele Einheiten tatsächlich besucht werden.
2. Verpasste Gruppeneinheiten – auch wegen Krankheit, Unfall, Ferien, Schule, Arbeit oder anderer persönlicher Gründe – werden grundsätzlich weder nachgeholt, gutgeschrieben noch zurückerstattet. Eine Ersatzteilnahme in einer anderen Gruppe ist nur nach vorgängiger Zustimmung und bei freier Kapazität möglich.
3. Wird eine einzelne Einheit durch Squashaddict abgesagt, kann Squashaddict einen Ersatztermin, eine gleichwertige Ersatzleistung oder eine anteilige Gutschrift anbieten.
4. Squashaddict darf Gruppen bei Bedarf zusammenlegen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer niveaugerecht umteilen sowie Trainerpersonen, Courts, Standorte oder Trainingszeiten in zumutbarem Umfang ändern. Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
5. Wird die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Squashaddict das Angebot absagen, verschieben, mit einem anderen Angebot zusammenlegen oder – mit Zustimmung der Teilnehmenden – Umfang beziehungsweise Preis anpassen. Bereits bezahlte, nicht erbrachte Leistungen werden gutgeschrieben oder zurückerstattet.
7. Juniorentraining und Saisonangebote
1. Die Anmeldung zu einem Junioren- oder Saisonangebot gilt für die in der Ausschreibung oder Bestätigung genannte Vertrags- beziehungsweise Saisonperiode.
2. Erziehungsberechtigte sorgen dafür, dass Minderjährige rechtzeitig gebracht und abgeholt werden. Die Aufsichtspflicht von Squashaddict beginnt mit dem vereinbarten Trainingsbeginn auf dem bezeichneten Court oder Treffpunkt und endet mit dem vereinbarten Trainingsende. Ausserhalb dieses Zeitraums besteht keine Betreuungspflicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Abwesenheiten sind möglichst frühzeitig mitzuteilen. Verpasste Einheiten begründen keinen Anspruch auf Ersatz, Gutschrift oder Rückerstattung, vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung.
4. Ein vorzeitiger Austritt ist in Textform mitzuteilen. Ab Eingang der Austrittsmitteilung bleiben drei weitere monatliche Anteile des vereinbarten Saisonpreises geschuldet. Ist der gesamte Saisonpreis bereits bezahlt, besteht keine anteilige Rückerstattung für den nach Ablauf dieser drei Monate verbleibenden, noch nicht bezogenen Saisonzeitraum.
5. Bei einer ärztlich bestätigten, voraussichtlich länger als acht Wochen dauernden Sport- oder Trainingsunfähigkeit kann Squashaddict auf schriftlichen Antrag eine angemessene Sistierung, Gutschrift oder anteilige Reduktion gewähren. Bereits erbrachte Leistungen, reservierte Courts und nachweislich nicht stornierbare Drittkosten dürfen berücksichtigt werden.
6. Ein Ausschluss aus wichtigem Grund, insbesondere wegen wiederholt groben oder gefährlichen Verhaltens, Mobbings, Gewalt, vorsätzlicher Sachbeschädigung, erheblicher Störung des Trainings oder wiederholter Missachtung von Weisungen, bleibt vorbehalten. Vor einem Ausschluss erfolgt grundsätzlich eine Verwarnung, ausser ein sofortiger Ausschluss ist zum Schutz von Personen oder des Betriebs erforderlich. Für den noch nicht erbrachten Teil wird eine angemessene Abrechnung erstellt; Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
8. Camps, Events, Workshops und Turnierbetreuung
1. Für Camps, Events, Workshops und Turnierbetreuungen gelten die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Termine, Leistungen und allfälligen besonderen Stornobedingungen. Fehlen besondere Bedingungen, gelten die nachstehenden Regeln.
2. Eine Abmeldung bis 30 Kalendertage vor Beginn ist kostenlos. Bei einer Abmeldung 29 bis 14 Tage vor Beginn sind 50 Prozent, bei einer späteren Abmeldung oder Nichterscheinen 100 Prozent des Preises geschuldet. Eine von Squashaddict akzeptierte Ersatzperson kann den Platz übernehmen, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
3. Nachgewiesene, von Squashaddict ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Nicht stornierbare Drittkosten können vollständig verrechnet werden.
4. Squashaddict kann ein Angebot insbesondere wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall einer Schlüsselperson, behördlicher Anordnung oder fehlender Infrastruktur absagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche bestehen im gesetzlich zulässigen Umfang nicht.
9. Durchführung, Trainerpersonen und Infrastruktur
1. Squashaddict darf zur Vertragserfüllung qualifizierte selbständige oder angestellte Trainerpersonen und weitere Hilfspersonen einsetzen.
2. Ein Anspruch auf eine bestimmte Trainerperson, einen bestimmten Court oder Standort besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung.
3. Die Hausordnungen und Sicherheitsvorgaben der jeweiligen Sportanlage sind einzuhalten. Court- und Anlagenbetreiber können ergänzende Bedingungen haben, für deren Einhaltung die Teilnehmenden ebenfalls verantwortlich sind.
4. Muss ein Court kurzfristig ersetzt werden, darf das Training auf einem vergleichbaren Court oder an einem zumutbaren nahegelegenen Standort stattfinden. Ist dies nicht möglich, gilt Ziffer 4.7 beziehungsweise 6.3.
10. Gesundheit, Eigenverantwortung und Verhalten
1. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Teilnehmende bestätigen, körperlich und gesundheitlich zur Teilnahme in der Lage zu sein. Bei Unsicherheiten ist vor der Teilnahme medizinischer Rat einzuholen.
2. Krankheiten, Verletzungen, Allergien, Medikamente oder andere Umstände, die für eine sichere Durchführung relevant sind, sind der Trainerperson vor Beginn mitzuteilen. Bei Minderjährigen obliegt dies den Erziehungsberechtigten.
3. Den Anweisungen der Trainerpersonen und des Anlagenpersonals ist Folge zu leisten. Squashaddict darf eine Teilnahme unterbrechen oder verweigern, wenn die Sicherheit, Gesundheit oder der geordnete Betrieb gefährdet ist.
4. Teilnehmende verwenden geeignete Sportbekleidung, saubere Hallenschuhe und die vorgeschriebene Schutzausrüstung. Für Juniorinnen und Junioren ist das Tragen einer geeigneten Squash-Schutzbrille obligatorisch. Allen anderen Teilnehmenden wird sie dringend empfohlen.
5. Alkohol, Drogen oder andere die Reaktions- und Leistungsfähigkeit beeinträchtigende Substanzen sind vor und während der Teilnahme untersagt. Bei erkennbarer Beeinträchtigung kann die Teilnahme ohne Rückerstattung verweigert werden.
6. Respektloses, diskriminierendes, gewalttätiges, gefährliches oder belästigendes Verhalten wird nicht toleriert.
11. Versicherung und Haftung
1. Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, Reise- und Annullationsversicherung sind Sache der Teilnehmenden beziehungsweise ihrer Erziehungsberechtigten. Squashaddict empfiehlt für Camps und Veranstaltungen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.
2. Squashaddict haftet nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus der Missachtung von Anweisungen, wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
3. Die Haftung für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
4. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt Squashaddict keine Haftung, soweit der Schaden nicht von Squashaddict absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
5. Wer Einrichtungen, Material oder Eigentum Dritter schuldhaft beschädigt, haftet im gesetzlichen Umfang für den entstandenen Schaden. Für Minderjährige richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12. Höhere Gewalt und ausserordentliche Umstände
1. Kann eine Leistung aufgrund eines Ereignisses ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Squashaddict nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden – etwa durch behördliche Anordnung, Epidemie, Naturereignis, Strom- oder Infrastrukturausfall, Sperrung der Sportanlage, Streik oder erhebliche Verkehrsbeeinträchtigung –, darf Squashaddict die Leistung verschieben, anpassen, vorübergehend online oder an einem Ersatzort durchführen oder absagen.
2. Für endgültig nicht erbrachte Leistungen wird eine angemessene Gutschrift oder Rückerstattung gewährt, abzüglich bereits erbrachter Leistungen und nachweislich nicht rückerstattbarer Drittkosten. Schadenersatz für zusätzliche persönliche Aufwendungen ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
13. Bild-, Video- und Tonaufnahmen
1. Aufnahmen zu Analyse- oder Trainingszwecken erfolgen nur nach vorgängiger Information. Sie werden nur für den vereinbarten Zweck verwendet und nicht ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung veröffentlicht.
2. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen für Website, soziale Medien, Werbung oder andere öffentliche Kommunikation setzen eine separate, freiwillige Einwilligung der betroffenen Person voraus; bei Minderjährigen ist grundsätzlich die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erforderlich.
3. Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits rechtmässig veröffentlichte Druckerzeugnisse oder weiterverbreitete Inhalte können technisch oder tatsächlich nicht immer vollständig zurückgerufen werden.
4. Private Aufnahmen durch Teilnehmende dürfen die Rechte anderer Personen nicht verletzen. Aufnahmen anderer Teilnehmender oder Trainerpersonen dürfen ohne deren Zustimmung nicht veröffentlicht oder weitergegeben werden.
14. Datenschutz und Kommunikation
1. Squashaddict bearbeitet Personendaten zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags, Organisation des Trainings, Rechnungsstellung, Sicherheit, Kommunikation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
2. Einzelheiten, insbesondere zu eingesetzten Dienstleistern, Cookies, Aufbewahrung, Betroffenenrechten und allfälligen Datenübermittlungen, werden in einer separaten Datenschutzerklärung auf der Website geregelt.
3. Vertragsbezogene Mitteilungen dürfen per E-Mail, SMS, Telefon oder über gebräuchliche Messenger-Dienste wie WhatsApp erfolgen, soweit die betroffene Person diesen Kanal verwendet oder angegeben hat. Für vertrauliche Informationen kann Squashaddict einen geeigneteren Kommunikationsweg verlangen.
4. Werbung und Newsletter werden nur im gesetzlich zulässigen Rahmen versendet. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.
15. Gutscheine
1. Gutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Person oder Leistung ausgestellt sind.
2. Gutscheine werden nicht bar ausbezahlt. Ihre Gültigkeit richtet sich nach der Angabe auf dem Gutschein und den zwingenden gesetzlichen Verjährungsregeln.
3. Reicht der Gutscheinwert wegen einer späteren Preisänderung nicht für die gewünschte Leistung, ist die Differenz zu bezahlen.
16. Änderungen dieser AGB
1. Es gilt grundsätzlich die bei Vertragsabschluss akzeptierte Fassung.
2. Squashaddict kann diese AGB für künftige Verträge jederzeit ändern. Änderungen für laufende Dauerschuldverhältnisse werden mindestens 30 Tage im Voraus in Textform mitgeteilt und gelten nur, soweit sie sachlich gerechtfertigt und für die Kundschaft zumutbar sind.
3. Wesentliche nachteilige Änderungen berechtigen die betroffene Person, das Dauerschuldverhältnis bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen und nicht rückerstattbare Drittkosten bleiben geschuldet.
17. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion zulasten von Konsumentinnen und Konsumenten wird nicht beansprucht, soweit sie rechtlich unzulässig ist.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt Schweizer Recht.
2. Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Im Übrigen sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von Squashaddict zuständig.
3. Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens im direkten Gespräch einvernehmlich zu lösen.